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Erbschaft-/SchenkungsteuerVerwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln zulässig

Abo-Inhalt20.05.20251 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. |

Hintergrund: Die Heranziehung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln dient dem Ziel, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit zutreffenden Werten zu erfassen und eine Besteuerung nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425128

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