ReisepreisMinderung wegen Fehlen des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt
| Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden beim Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer Kreuzfahrt in die Arktis nicht zur Verfügung steht. So entschied es das Landgericht (LG) München II zugunsten der Reisenden. |
Es ging um eine Expeditionsreise
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425107