BundesgerichtshofErsterrichtungsanspruch eines Eigentümers bei „steckengebliebenem“ Bau
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sog. steckengebliebenen Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat. Der Anspruch scheidet aber aus, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist. |
Bauvorhaben kam zu Stillstand: Was ist mit den Ansprüchen der Eigentümer?
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425106