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März 2026

Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortUnfallflucht kann versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen sein

17.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Verlässt der Angeklagte nach einem schweren Unfall unerlaubt den Unfallort mit der Vorstellung, die Insassen des unfallgegnerischen Fahrzeugs befinden sich noch am Unfallort, kann die Kognitionspflicht die Prüfung eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen gebieten.

So hat jetzt der BGH entschieden (28.8.25, 4 StR 476/24, Abruf-Nr. 250539). Der BGH bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung, wonach neben einer Unfallflucht auch eine versuchte Tötung durch Unterlassen denkbar ist, wenn der Täter sich vom Unfallort entfernt, ohne sich um Hilfe für das am Tatort befindliche Opfer zu kümmern (BGH NJW 92, 583 mit eingehender Würdigung der Einlassung, der Angeklagte habe das Opfer ohne eigene Prüfung nicht für lebensgefährlich verletzt oder bereits für tot gehalten).

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AUSGABE: VA 3/2026, S. 51 · ID: 50686320

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