AutokaufDie Zwei-Versuche-Regel bei der Nachbesserung gilt nicht mehr
Dass das Fahrzeug nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und nur zum Basteln verkauft wurde, ist dadurch widerlegt, dass der Autohändler unmittelbar vor dem Verkauf noch eine neue Hauptuntersuchung hat machen lassen, die zur Erteilung einer frischen Prüfplakette führte. Die wiederum schließt aus, dass der Autohändler den Käufer über die (behauptete) Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs arglistig getäuscht hat, entschied das AG Bochum.
1. Neue HU-Plakette und „Bastler-Kfz“ schließen sich aus
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AUSGABE: VA 3/2026, S. 46 · ID: 50705622
