FernabsatzBGH zur Widerrufsbelehrung mit der Einleitung „Wenn Sie ein Verbraucher sind …“
Dem Anlaufen der Widerrufsfrist steht es nicht entgegen, wenn die Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts (abstrakt) an die Verbrauchereigenschaft des Käufers und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln knüpft. Der Unternehmer muss den Verbraucher nicht konkret einzelfallbezogen über das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei ihm belehren, entschied der BGH.
1. Die im Ergebnis tragfähige Abweichung von der Muster-Widerrufsbelehrung
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AUSGABE: VA 3/2026, S. 49 · ID: 50705317
