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RegressDie berechneten Preise unterliegen der Privatautonomie: Argument „Teurer als andere“ ist kein Regressgrund

20.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Die Frage, welche Kosten jeweils von der beklagten Werkstatt gegenüber dem Geschädigten abgerechnet werden, führt nicht zu einem Mangel, der Regressansprüche auslöst. Dies ist vielmehr der Ausfluss der Privatautonomie, welche Vergütung bzw. Preise zwischen Werkstatt und Geschädigtem abgerechnet werden, entschied das AG Suhl in seinem lesenswerten Urteil.

Damit liegt das AG Suhl (Urteil vom 01.12.2025, Az. 1 C 287/24, Abruf-Nr. 252540) auf einer Linie mit dem auch im Editorial dieser Ausgabe erwähnten Urteil des LG Hannover: „Insoweit gilt zunächst: Es ist keine Pflichtverletzung, teurer zu sein als andere.“ (LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 05.01.2026, Az. 7 S 43/25, Abruf-Nr. 252350, eingesandt von Rechtsanwalt Lars Kasulke, JURCAR, Hannover).

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AUSGABE: UE 3/2026, S. 5 · ID: 50713935

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