Reparaturbestätigung
Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfall bei Reparatur: Reparaturbestätigung statt „Tageszeitung“
Der Geschädigte rechnet nach einem Haftpflichtschaden fiktiv ab und repariert selbst. Für die Nutzungsausfallentschädigung legt er eine gutachterlich erstellte Reparaturbestätigung vor. Die Kosten dafür verlangt er vom eintrittspflichtigen ...