AusfallschadenDas nach Unfall noch nutzbare Fahrzeug: Pflichten des Geschädigten bei Ausfallschaden
Ist das verunfallte Fahrzeug ab der Unfallstelle nicht mehr nutzbar, fallen alle Verzögerungen, die rund um die Reparatur entstehen und auf die der Geschädigte keinen Einfluss hat, dem Schädiger zur Last. Doch wie ist die Rechtslage, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall noch problemlos nutzbar ist und der Geschädigte daher auf den Reparaturtermin Einfluss nehmen kann? Da nutzen manche Versicherer jeden Aufhänger für den Vorwurf, diese oder jene Verzögerung habe der Geschädigte doch zu verantworten. Hierzu gibt es ungezählte Urteile. UE gibt einen Überblick.
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AUSGABE: UE 3/2026, S. 9 · ID: 50747336