RegressRegress des Versicherers wegen Probefahrt, Reinigung, Verbringung etc. erfolglos
Nachdem er auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos alle Kosten an den Geschädigten erstatten musste, verlangte der Versicherer alles, was ihm nicht schmeckte, im Wege des Regresses zurück: U. a. die Kosten für die Farbmusterbleche, die Beseitigung reparaturbedingter Verschmutzungen, die Entsorgungskosten, die Verbringungskosten und nicht zuletzt die Kosten für die berühmte Schachtleiste. Erfolg hatte er damit beim AG Wesel nicht.
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AUSGABE: UE 3/2026, S. 12 · ID: 50714252