StrafrechtSchönheitsoperationen mit Todesfolge – Internist zu Freiheitsstrafe verurteilt
| Die §§ 630d, 630e Abs. 1 und Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur ärztlichen Aufklärung sind auch für die strafrechtliche Haftungsbeurteilung maßgebend. Aus unzureichender Aufklärung folgt die Unwirksamkeit erteilter OP-Einwilligungen. So kann aus einem gerechtfertigten Eingriff eine strafbare Körperverletzung werden, wie ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 16.11.2021 (Az. 1 Ks 24/20) veranschaulicht. |
Behandelnder Arzt erhält Freiheitsstrafe und zeitweiliges OP-Verbot
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 10/2022, S. 12 · ID: 48553353