WahlleistungenWahlleistungen durch niedergelassene Ärzte mit Teilzeitanstellung im Krankenhaus möglich
| Niedergelassene Ärzte, die mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich vier Stunden in einem Krankenhaus angestellt sind, können wahlärztliche Leistungen erbringen und abrechnen, wenn ihnen der Krankenhausträger zuvor vertraglich das Liquidationsrecht eingeräumt hat (Amtsgericht [AG] Bielefeld, Urteil vom 20.05.2021, Az. 406 C 131/20). Allein die vertragliche Zusicherung des Liquidationsrechts gegenüber einem Arzt sagt noch nichts über dessen fachliche Qualifikation aus. Gerade auf diese kommt es aber in der Wahlleistungsvereinbarung an. Daher wirft das Urteil einige Fragen auf. |
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AUSGABE: CB 10/2022, S. 8 · ID: 48393670