LeistungserbringungVorsicht bei Ausgliederung von Krankenhausleistungen und Kooperationen!
| Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen Ihres Versorgungsauftrags nicht auslagern. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 26.04.2022 (B 1 KR 15/21 R, vgl. CB 07/2022, Seite 9) ein Schlaglicht auf eine seit Jahren bestehende Praxis geworfen – und diese infrage gestellt. Nachdem bisher nur die Pressemitteilung vorlag, ist jetzt der volle Text des Urteils veröffentlicht worden. Was sich daraus für Kooperationen von Krankenhäusern ergibt, fasst dieser Beitrag zusammen. |
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AUSGABE: CB 10/2022, S. 6 · ID: 48556734
