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SozialversicherungspflichtBSG: Kooperation zwischen BAG und Krankenhäusern ist sozialversicherungspflichtig

Abo-Inhalt10.12.20254 Min. LesedauerVon RA Guido Kraus, Fachanwalt für Medizinrecht, und RAin Celina Tarras, Fachanwältin für Medizinrecht Curacon Recht GmbH, Hannover

Das BSG hat eine medizinrechtlich relevante Entscheidung getroffen. Es hat entschieden, dass ein Arzt, der als Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis (GbR) aufgrund eines Kooperationsvertrags ärztliche Leistungen für ein Krankenhaus erbringt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. LGP stellt den Fall und dessen Bedeutung für die Praxis vor.

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AUSGABE: LGP 2/2026, S. 68 · ID: 50654883

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