SäumniszuschlägeIst Säumniszuschlag auf Differenz aus tatsächlichem und Schätzungsbeitrag rechtens?
Frage: Die Krankenkassen berechnen seit Kurzem Säumniszuschläge, wenn der Schätzungsbeitrag niedriger war als er sein sollte. In unserem Fall: Der Schätzungsbeitrag wurde übermittelt, im laufenden Monat tritt ein neuer Arbeitnehmer ein. Die SV-Beiträge für den neuen Arbeitnehmer werden erst im nächsten Monat berücksichtigt. Auf die Abweichung des Schätzungsbeitrags zum tatsächlichen Betrag berechnet die Krankenkasse Säumniszuschläge. Ist dies rechtens?
Antwort: Die pauschale Erhebung von Säumniszuschlägen auf Differenzen zwischen Schätzungsbeitrag und tatsächlichem Beitrag ist nicht in jedem Fall gesetzeskonform. Insbesondere bei unverschuldeter Unkenntnis, wie sie bei fristgerechter Meldung neuer Arbeitnehmer regelmäßig vorliegt, kann der Arbeitgeber die Zuschläge abwehren.
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AUSGABE: LGP 2/2026, S. 67 · ID: 50688808
