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CBChefärzteBrief

StrafrechtSchönheitsoperationen mit Todesfolge – Internist zu Freiheitsstrafe verurteilt

Abo-Inhalt05.09.20228595 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

| Die §§ 630d, 630e Abs. 1 und Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur ärztlichen Aufklärung sind auch für die strafrechtliche Haftungsbeurteilung maßgebend. Aus unzureichender Aufklärung folgt die Unwirksamkeit erteilter OP-Einwilligungen. So kann aus einem gerechtfertigten Eingriff eine strafbare Körperverletzung werden, wie ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 16.11.2021 (Az. 1 Ks 24/20) veranschaulicht. |

Behandelnder Arzt erhält Freiheitsstrafe und zeitweiliges OP-Verbot

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AUSGABE: CB 10/2022, S. 12 · ID: 48553353

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