Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
  3. Mitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO kein Verwaltungsakt

Juli 2025

AbgabenordnungMitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO kein Verwaltungsakt

Abo-Inhalt13.06.20255 Min. Lesedauer von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof
Der BFH hat entscheiden, dass die Mitteilung über eine ergebnislose Außenprüfung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, obgleich sie die Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO auslöst. Somit können der Eintritt der Änderungssperre und der Ausschluss einer Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht mit einem Rechtsbehelf gegen diese Mitteilung verhindert werden.

Ausgangsfall

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AStW 7/2025, S. 515 · ID: 50446968

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte