§ 10f EStGKeine Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG durch den Rechtsnachfolger
| Die vom Erblasser noch nicht wie Sonderausgaben abgezogenen Abzugsbeträge nach § 10f EStG gehen beim Tod des Erblassers während des zehnjährigen Abzugszeitraums nicht auf den Erben über, sodass der Erbe die jährlichen Abzugsbeträge des Erblassers nicht gemäß § 10f EStG fortsetzen kann. Das gilt auch dann, wenn der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 493 · ID: 50446852