§ 9 EStGFahrten eines Berufspiloten zum zugewiesenen Stationierungsflughafen
| Die Fahrten eines Flugzeugführers (Berufspilot) zu dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen sind nicht als Reisekosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG mit dem pauschalen Kilometersatz nach dem Bundesreisekostengesetz pro gefahrenem Kilometer, sondern lediglich mit der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten zu berücksichtigen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 487 · ID: 50446839