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Juli 2025

§ 5a EStGVoraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr

Abo-Inhalt13.06.20254 Min. Lesedauer IWW
Die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr setzt voraus, dass in dem Folgejahr die in § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EStG genannten zeitraumbezogenen Voraussetzungen gegeben sind und die Option zu dieser Gewinnermittlungsart im Erstjahr auf Grundlage eines bestehenden Wahlrechts ausgeübt wurde. Das Wahlrecht setzt u. a. die Absicht voraus, das Handelsschiff langfristig zu betreiben.

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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 482 · ID: 50446837

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