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§ 63 EStGKeine Gefahr der Doppelzahlung von Kindergeld bei bestandskräftiger Ablehnung des Anspruchs des Kindesvaters

Abo-Inhalt07.04.20262 Min. Lesedauer IWW

Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammentreffen, wird das Kindergeld demjenigen Berechtigten gezahlt, welcher das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dadurch soll eine mögliche Mehrfachzahlung verhindert werden. Der Kindesvater ist nicht als Kindergeldberechtigter anzusehen, soweit dessen Anspruch bestandskräftig abgelehnt worden ist. In diesem Fall besteht daher i. d. R. keine Gefahr einer Doppelzahlung.

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