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§ 9 EStGErste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

Abo-Inhalt10.03.20263 Min. Lesedauer IWW

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von nicht mehr als 48 Monaten an seine inländische Betriebsstätte, ohne hierzu einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen, begründet der Arbeitnehmer an dieser betrieblichen Einrichtung für die Dauer der Entsendung keine erste Tätigkeitsstätte.

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 262 · ID: 50775197

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