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InstandsetzungskostenWohnungseigentum: Wem gehört das Dach?

Abo-Inhalt21.10.20242 Min. Lesedauer IWW

| Das Dach eines Flachdachanbaus einer WEG-Anlage ist selbst dann Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu einer Sondereigentumseinheit gehören. Für die Gültigkeit eines Grundlagenbeschlusses ist es daher nicht erforderlich, dass der Beschlussersetzungsantrag auch die inhaltliche Konkretisierung umfasst. Diese Konkretisierungen können den Eigentümern überlassen werden. So sieht es das Landgericht (LG) Karlsruhe. |

Das Dach sollte instand gesetzt werden

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203629

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