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Nov. 2024

KulturdenkmalDenkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun

Abo-Inhalt21.10.20242 Min. Lesedauer IWW

| Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. |

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Wohngebäude, das seit 1998 als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt ist. Seinen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzauns auf der bestehenden, zwischen einem und 1,60 Meter hohen Einfriedungsmauer entlang der Straße lehnte die beklagte Stadt ab. Seine entsprechende Klage wies das Verwaltungsgericht (VG) ab. Auf seine Berufung hob das OVG das Urteil des VG auf und verpflichtete die Beklagte, ihm die beantragte Genehmigung zu erteilen.

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203623

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