ÜberholmanöverÜberholen auf schmaler Straße: ein Meter Seitenabstand als Faustregel
| Ein Sprinter überholte einen Bus. Der überholte Bus hatte eine Breite von 250 cm zzgl. ca. 20 cm für den linken Spiegel, der überholende Sprinter hatte eine Breite von 200 cm plus ca. 20 cm für den rechten Spiegel. Die Straße war 650 cm breit. Nicht aufgeklärt werden konnte, wer sich aus seiner Spur herausbewegt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden musste nun zur Haftung entscheiden. |
Sprinter haftet voll
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203635