Freiberufler und Gewerbetreibende
Informationen zur Durchführung von Kassen-Nachschauen
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung (AO) durchführen und hat in diesem Zusammenhang zu einigen Aspekten informiert.