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Dez. 2024

GleichbehandlungsgrundsatzKlage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt

Abo-Inhalt18.11.20243 Min. Lesedauer IWW

| Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat der Angestellten eines Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235954

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