GleichbehandlungsgrundsatzKlage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt
| Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat der Angestellten eines Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235954