KrankenversicherungTrotz Sonnenallergie bleibt UV-Schutz Eigenverantwortung
| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine UV-Schutzkleidung finanzieren, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist. |
Frau klagte erfolglos spezielle UV-Schutzkleidung ein
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235999