GeschlechtsumwandlungFrau-zu-Mann-Transsexueller kann rechtlicher Vater sein
| Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat die rechtliche Elternschaft eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen bestätigt. Vater kann danach auch eine dem männlichen Geschlecht angehörige Person sein, wenn diese nicht leiblicher Elternteil ist. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235990