Abgabenordnung
Bundesverfassungsgericht gefragt: Ist die Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
Für Aussetzungszinsen gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.