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Nov. 2024

VerbraucherschutzWann ist eine Verpackung eine „Mogelpackung“

Abo-Inhalt21.10.20243 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht („Mogelpackung“), wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist. |

Verbraucherschutzverband klagte

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203645

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