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Nov. 2024

ArbeitsunfallErkundungsfahrt ohne Kunden: Fahrtrainer trotzdem gesetzlich unfallversichert

Abo-Inhalt21.10.20243 Min. Lesedauer IWW

| Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie erfasst Arbeitnehmer, teilweise sind aber auch Unternehmer versichert oder können sich freiwillig versichern lassen. Voraussetzung des Versicherungsschutzes bei einem Unfall ist dabei, dass dieser bei der versicherten betrieblichen Tätigkeit erfolgt und damit ein Arbeitsunfall ist. Was zur betrieblichen Tätigkeit und was zum privaten Bereich gehört, ist oft strittig und Kernfrage sozialgerichtlicher Verfahren. Einen solchen Fall hatte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zu klären. |

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203631

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