Gesetzliche UnfallversicherungVerletzung eines 15-jährigen Fußballers kann Arbeitsunfall sein
| Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind u.a. Beschäftigte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen. So entschied es das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg. |
Komplexe Verletzung beim Ligaspiel
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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351610