SonderleistungenSteuerfreie Corona-Sonderzahlung: Nun ist der Bundesfinanzhof gefragt
| Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen, wie z. B. Urlaubsgeld – worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand – teilweise als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz auszahlen? Damit muss sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Revisionsverfahren (VI R 25/24) befassen. Vorgelegt hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen. Es hat auf sein steuerzahlernachteiliges Urteil vom 24.7.2024 (9 K 196/22) die Revision zugelassen. |
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50236020