GleichbehandlungsgrundsatzGleicher Job bei niedrigerer Qualifikation: Kein Anspruch auf gleiches Gehalt
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Unterscheiden sich Arbeitnehmer durch ihre berufliche Qualifikation und ihre Berufserfahrung, dann besteht kein Anspruch auf die gleiche Gehaltshöhe, auch wenn die Tätigkeit vergleichbar ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern (28.01.2025, 5 SLa 159/24). Das Urteil ist gerade für Physiotherapiepraxen relevant, denn neben dem Physiotherapeuten als Ausbildungsberuf nimmt der Anteil der akademisch qualifizierten Kollegen ständig zu.
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AUSGABE: PP 1/2026, S. 18 · ID: 50628184