Öffentlicher DienstTeilnahme an rechtsextremistischen Treffen allein genügt nicht für eine Kündigung
| Allein die Teilnahme an einem rechtsextremistischen Treffen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. So sieht es das Arbeitsgericht (ArbG) Köln. |
Teilnahme am Treffen in der Villa Adlon
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235955