Abhängige BeschäftigungEinfache Arbeiten auf dem Bau sind keine selbstständige Tätigkeit
| Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für die die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Dies entschied in drei Urteilen das Hessische Landessozialgericht (LSG). |
Baufirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492587