SozialversicherungReitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt
| Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG). |
Reitverein muss Sozialversicherungsbeiträge und -nachforderungen zahlen und klagt
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203559