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Sept. 2025

DatenschutzKeine Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn

Abo-Inhalt19.08.2025183 Min. Lesedauer IWW

| Die Betreiberin des öffentlichen S-Bahn-Netzes in Berlin ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht dazu verpflichtet, Fahrgästen eine Kopie der Videoaufnahmen über ihre Fahrt in der S-Bahn herauszugeben. So sieht es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. |

Fahrgast verlangte Videoaufnahmen von sich heraus

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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492638

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