ReligionsfreiheitKeine Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer für Frauen muslimischen Glaubens
| Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kfz mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin bestätigt. |
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492699