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Sept. 2025

BundesfinanzhofUmsatzsteuerbefreiung für (Reit-)Unterricht nur bei Ausbildungscharakter

Abo-Inhalt19.08.2025168 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesfinanzhof (BFHZ) hat jüngst entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492701

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