SpekulationssteuerPrivates Veräußerungsgeschäft bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden innerhalb der 10-Jahresfrist
| Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |
Hintergrund: Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen der Spekulationsbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (hier: § 23 EStG).
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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492700