SchwerbehindertenrechteArbeitgeber muss selbst die Schwerbehinderung kennen
| Dem Arbeitgeber kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zugerechnet werden. So sieht es das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einer aktuellen Entscheidung. |
Keine rechtsgeschäftlichen Vertreter
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587555