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Nov. 2025

SchwerbehindertenrechteArbeitgeber muss selbst die Schwerbehinderung kennen

Abo-Inhalt20.10.2025167 Min. Lesedauer IWW

| Dem Arbeitgeber kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zugerechnet werden. So sieht es das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einer aktuellen Entscheidung. |

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587555

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