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NießbrauchÜbertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt

Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.202615 Min. LesedauerVon Dr. Katrin Dorn, München, und Dr. Thomas Stein, Ulmvon Dr. Katrin Dorn, München, und Dr. Thomas Stein, Ulm

Der Nießbrauchsvorbehalt ist auch bei der Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften ein häufig eingesetztes Gestaltungsinstrument in der vorweggenommenen Erbfolge. Denn ein solcher Vorbehalt mindert regelmäßig die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage. Zugleich ermöglicht der Nießbrauchsvorbehalt dem Übergeber, weiterhin Einkünfte aus dem übertragenen Vermögen zu erzielen und – abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung – Einfluss auf die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zu nehmen. Dem Nießbrauch kommt damit nicht nur eine bewertungsrechtliche, sondern auch eine erhebliche einkommenssichernde Bedeutung zu.

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AUSGABE: ErbBstg 4/2026, S. 93 · ID: 50761178

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