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EnergiekostenStrom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge

Abo-Inhalt20.10.2025148 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags richtet sich das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter. Dies gilt im Fall einer Wohnung, wenn die einzelnen Zimmer durch separate Mietverträge vermietet sind und diese lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt. |

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587585

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