HaftungGeburtsschäden: Gericht spricht Rekord-Schmerzensgeld zu
| Das Landgericht (LG) Göttingen hat einer Patientin aufgrund eines Geburtsschadens ein Schmerzensgeld von einer Mio. Euro zugesprochen. |
Dem medizinischen Personal der Beklagten wurde vorgeworfen, einen erforderlichen Notkaiserschnitt nicht durchgeführt zu haben, trotz klarer Anzeichen für den schlechten Gesundheitszustand der noch ungeborenen Klägerin. Nach der Geburt wurde diese zudem nicht ausreichend überwacht oder mit Sauerstoff versorgt, und die Benachrichtigung des spezialisierten neonatologischen Notdienstes der Universitätsmedizin Göttingen wurde versäumt.
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587582