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WaffenrechtNach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein
Abo-Inhalt20.10.2025147 Min. Lesedauer IWW
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| Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. |
Jäger verursachte hohen Schaden
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587588
Redaktion WCR, Nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein. WCR WebContent Recht 2025, 11, 0Redaktion WCR, Nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein. WCR https://www.preview.iww.de/wcr/nach-trunkenheitsfahrt-mit-schwerem-unfall-jaeger-bekommt-keinen-neuen-jagdschein-fachbeitrag-13a8fe90-e286-427b-820e-b578eae32e69