ReparaturablaufplanLG Duisburg: Erstellung des Reparaturablaufplans basiert nicht auf kostenloser Nebenpflicht der Werkstatt
In einem § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss weist das LG Duisburg darauf hin, dass die vom Versicherer angeforderte Erstellung eines Reparaturablaufplans, ohne dessen Vorlage sie keinen weiteren Ausfallschaden erstatten, nicht von der Werkstatt im Rahmen einer Nebenpflicht kostenlos zu erbringen sei. Mindestens aber unterfielen diese Kosten dem Werkstattrisiko.
Wegen dieser Anforderung darf nach Ansicht des LG der Geschädigte die Einholung des Plans und die dafür entstehenden Kosten für zweckmäßig und angemessen halten. Deshalb seien die Kosten, hier 107,10 Euro netto, erstattungsfähig (LG Duisburg, Hinweisbeschluss vom 27.01.2026, Az. 5 S 93/25, Abruf-Nr. 252399, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde).
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AUSGABE: UE 3/2026, S. 3 · ID: 50706771