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Apr. 2023

Täterschaft und TeilnahmeKein Vorsatz beim sog. berufstypischen Verhalten

Abo-Inhalt08.03.20231355 Min. LesedauerVon RA Dr. Emran Sediqi, legal tax solutions Partnerschaft mbB, Düsseldorf

| Gehört eine strafrechtlich relevante Beihilfehandlung nach § 27 StGB bezüglich einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zum „berufstypischen“ Verhalten des in Betracht kommenden Gehilfen, kann es nach der BGH-Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen am subjektiven Tatbestand beim möglichen Gehilfen fehlen. Dazu im Einzelnen: |

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AUSGABE: PStR 4/2023, S. 84 · ID: 48774782

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