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Apr. 2023

Steuerhinterziehung durch UnterlassenKenntnis schützt vor Strafe

Abo-Inhalt13.03.20232892 Min. Lesedauer IWW

| Eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist – trotz Steuerverkürzung – unmöglich, wenn das FA im Veranlagungszeitraum Kenntnis von den wesentlichen steuerrelevanten Umständen hat. |

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AUSGABE: PStR 4/2023, S. 94 · ID: 49198150

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